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    Was nun ist klar und unmissverständlich über die Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster (https://www.lkee.de/media/custom/2112_9318_1.PDF?1637934348) geregelt.

    So sagt unser Landkreis Folgendes:

    „Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionslage im Landkreis Elbe-Elster und der damit verbundenen hohen Belastung des Gesundheitsamtes, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen erlassen.

    Diese regelt den Beginn und das Ende der Quarantäne für alle Personen, die ein positives PCR-Test-Ergebnis erhalten haben. Demnach entfallen die separaten Bescheide des Gesundheitsamtes für den Einzelnen bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügung gilt in Verbindung mit dem PCR-Test-Ergebnis als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber.

    Des Weiteren werden enge Kontaktpersonen von dieser Allgemeinverfügung erfasst, wonach auch für jene die häusliche Isolation angeordnet wird. Als eine solche Kontaktperson gelten Menschen, die eine Mitteilung durch das Gesundheitsamt erhalten haben oder direkt mit der positiv getesteten Person zusammenleben (Haushaltsangehörige).

    Weiterhin werden alle Personen kontaktiert, aber aufgrund der aktuellen hohen Belastung kommt es hierbei zu Verzögerungen. Sollte eine positive Testung im Haushalt vorkommen, so hat sich das häusliche Umfeld auch ohne Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes nach Maßgabe der Allgemeinverfügung in Quarantäne zu begeben. Es wird gebeten, von telefonischen Nachfragen zur Quarantäne abzusehen, bis sich das Gesundheitsamt bei Ihnen meldet. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist der Hausarzt zu kontaktieren.“

    Damit wird eindeutig festgelegt, dass sich ungeimpfte und nicht genesene Personen die entweder

    • positiv getestet – egal ob Schnell- oder PCR-Test – oder
    • im selben Haushalt einer positiv getesteten Person leben

    unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Ein Besuch der Schule ist damit ausgeschlossen.

    Wir bitten um Verständnis zum Wohle Aller – bleibt im Zweifelsfall zuhause und lasst euch ärztlich beraten!

     

    Die Gruppe 2 der  Klasse 8c berichtet:

     

    Der 1. Exkursionstag der 8. Klassen der Oberschule Falkenberg führte uns am 02.11.21 in den Indoor-Kletterwald nach Leuna. Im Rahmen des Aktionsprogramms von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona“ konnte diese Fahrt finanziert werden. Ziel dieser Fahrt war es, die soziale Kompetenzentwicklung sowie soziales Lernen der Jugendlichen zu stärken. Wir haben uns für eine erlebnispädagogische und teambildende Maßnahme mit Spaßfaktor für unsere Schülerinnen und Schüler entschieden.

    Die Parcours sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade aufgeteilt, sodass die Jugendlichen hier ihren Mut beweisen mussten. Besonders beliebt war die "Seilbahn". Dort schwebt man in etwa 10 m Höhe von "Baum" zu "Baum", ein tolles Erlebnis! Das Highlight war jedoch der Außenkletterbereich mit "Seilbahn", die über eine Wasseranlage führte. Hierbei schwebten die Jugendlichen sogar in über 15 m Höhe.

    Durch diese außerschulische Aktion wurden bei den Kindern Fähigkeiten und Fertigkeiten geschult, die ihnen helfen, Alltagssituationen zu bewältigen und die Persönlichkeit ganzheitlich zu entwickeln. Die Kinder erkannten in solchen Situationen, was sie können und woran sie arbeiten müssen. Ihr Selbstvertrauen wurde so gestärkt und Spaß hatten sie dabei auch. Das Lernen der Selbsteinschätzung war dabei ein sehr wichtiger Faktor.

    Da der Kletterwald in einem Einkaufszentrum liegt, war nach der Anstrengung sogar noch ein wenig Zeit, um beim Shoppen zu entspannen.

    Wir bedanken uns recht herzlich bei der Unterstützung und Beratung vom Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona“.

    D. Miene (Schulsozialarbeiterin Oberschule Falkenberg)