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Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
der Antrag auf Befreiung des Eigenanteils für Schulbücher wurde im März Ihrem Kind ausgehändigt. Bis 31.05.2023 war die Abgabe dieses Antrags sowie des entsprechenden Bescheides in der Schule möglich.
Bisher fehlen diese Anträge vollständig!? Bitte bedenken Sie, dass keine Befreiung des Eigenanteils für Schulbücher erfolgen kann, wenn die unterlagen nicht vollständig eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
Den Antrag können Sie stellen, wenn einer der unten genannten Punkte bei Ihnen zutrifft:
"... der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, die am 1. August eines Jahres
erhalten."
Komm und schau dich bei uns um ...
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